AVGs Allgmeine Vertragsgrundlagen alle Leistungen

Allgmeine Vertragsgrundlagen alle Leistungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen meine Allgemeinen Vertragsgrundlagen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für mich unverbindlich. Alle meine Vertragsgrundladen gelten, auch wenn Geschäftssitz oder Wohnsitz des Auftraggebers ausserhalb Deutschlands liegt.

1.2. Bei Konkurrenz meiner Allgemeinen Vertragsgrundlagen mit den Vertragsgrundlagen des Auftraggebers gelten meine Allgemeinen Vertragsgrundlagen ausschließlich.

2. VERSICHERUNG DES AUFTRAGGEBERS

Der Auftraggeber erklärt durch die Einsendung seiner Vorlagen, Originale, Dias, Filme oder Negative, dass er im Besitz des Reproduktions- bzw. Vervielfältigungsrechtes ist und alleine alle rechtlichen Folgen aus der Vervielfältigung trägt. Er stellt mich insbesondere ausdrücklich von Ansprüchen Dritter aus unbefugter Vervielfältigung, gleich welcher Art, frei.

3. HAFTUNG FÜR ÜBERLASSENE UNTERLAGEN

3.1. Eingesandte Vorlagen, Originale, Dias und Filme werden mit eigenüblicher Sorgfalt behandelt. Auf besondere Werte eingescannter oder übergebener Vorlagen, Originale, Dias und Filme bin ich bei Einsendung oder Übergabe schriftlich ausdrücklich hinzuweisen. Der Auftraggeber hat diese Vorlagen, Originale, Dias und Filme oder sonstige überlassene Unterlagen besonderer Werte auf seine Kosten zu versichern.

3.2. Während der Aufbewahrung, des Transportes und während der Zeit der Benutzung und Bearbeitung durch mich, meiner Arbeiter und Angestellten, Bevollmächtigten oder Beauftragten wird eine Haftung nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden übernommen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf einen Verlust von mir überlassenen Daten und Unterlagen bei der elektronischen Bildbearbeitung und/oder Speicherung.

3.3. Eine Haftung für ideelle und künstlerische Werte ist ausgeschlossen.

4.Vertragsgegenstand

4.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Mediengestalter schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
Geschuldet wird, was zwischen Mediengestalter und Auftraggeber vereinbart wurde.

4.2 Alle Leistungen des Mediengestalters sowie auch Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden in Rechnung gestellt, auch wenn die Leistungen nicht dem „Geschmack“ des Auftraggebers entprechen, oder der Auftrag nicht erteilt wird.

4.3 Der Mediengestalter ist nicht verpflichtet einen Tätigkeits- oder Stundennachweis zu liefern.

5. LIEFERTERMINE & HAFTUNG FÜR LIEFERVERZÖGERUNGEN

5.1. Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Auftragserteilung. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees oder sonstiger Muster durch den Auftraggeber, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung der Prüfunterlagen an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungsnahme.

5.2. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.

5.3. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird für verspätete Lieferung oder verspätete Erbringung meiner Leistung eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz übernommen.

5.4. Für eine Überschreitung der Lieferzeit bin ich nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, die ich nicht zu vertreten habe, verursacht werden. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder mich für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.

5.5. Bei Verzögerung der Lieferung kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Bestimmung in Ziff. 5.4. nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist, die mindestens zehn Arbeitstage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist muss schriftlich nach eingetretenem Verzug erklärt werden und mit der Erklärung verbunden sein, dass der Auftraggeber nach Ablauf der Nachfrist zurücktrete.

6. ENTGEGENNAHME DER LEISTUNG

6.1. Kommt der Auftraggeber mit der Entgegennahme der Leistung in Verzug, so stehen mir die Rechte aus §§ 293, 323 BGB zu. Mir steht auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

6.2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige, bzw. bei avisierten Versand nicht prompt, ab, oder ist ein Versand in Folge von Umständen, die ich nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, dann bin ich berechtigt, die Leistung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

7. MENGENABWEICHUNGEN

Im Allgemeinen wird die Auflage in vertraglich vereinbarter Höhe geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5 % anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei Farben – oder besonders schwierigen Drucken auf 10 %. Zusätzlich erhöhen sich die Prozentsätze der

Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Papier von mir aufgrund der Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papiererzeugung beschafft wurde, um deren Toleranzsätze.

8. KORREKTUREN

8.1. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von mir infolge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

8.2. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend. Es kann ein Lektor mit eingebracht werden.

9. FÄLLIGKEIT VON RECHNUNGEN

9.1. Rechnungen sind sofort fällig.

9.2. Ich bin berechtigt, nach meiner Wahl, Warenlieferungen gegen Nachnahme oder gegen Rechnung zu versenden.

9.3. Kommt der Auftraggeber ganz oder teilweise mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen gegen den Auftraggeber, auch die noch nicht fälligen, zur sofortigen Zahlung fällig. In diesem Fall bin ich berechtigt, die Auslieferung weiterer Aufträge oder Erbringung weiterer Dienstleistungen bis zur restlosen Erledigung sämtlicher fällig gewordener Forderungen zurückzuhalten.

9.4. Fällige Forderungen sind ab Verzugseintritt mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die jeweiligen Einziehungskosten sind zu erstatten.

9.5. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Bei Zahlungen gilt der Tag, an dem die Gutschrift auf meinem Bankkonto erfolgt, als Zahlungseingang.

9.6. Dem Auftraggeber steht ohne besondere Vereinbarung gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ein Aufrechnungsrecht nicht zu. Ausgenommen hiervon ist die Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

10. VORAUSZAHLUNG

Ich bin jederzeit berechtigt, Teilrechnungen auszustellen oder Vorauszahlungen zu fordern.

11. PRÜFUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

11.1. Korrekturabzüge, Lichtpausen, Andrucke und Ausfallmuster sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist mir unverzüglich mitzuteilen.

11.2. In Erfüllung meiner vertraglichen Verpflichtungen gelieferte Erzeugnisse sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung zu rügen.

11.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, gelten §§ 377, 378 HGB uneingeschränkt. Ziffer 11.2. findet keine Anwendung.

12. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

12.1. Liegt ein von mir zu vertretender Mangel vor, so bin ich nach meiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

12.2. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder bin ich zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

12.3. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf von mir zu vertretenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.

12.4. Der Mangel eines Teiles der Lieferung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsan- sprüchen hinsichtlich der gesamten Lieferung.

12.5. Abweichungen der Beschaffenheit des von mir beschafften Papiers, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappindustrie oder der sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind, oder soweit sie auf drucktechnisch bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen für Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung und Imprägnierung hafte ich nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbinder aus Kmichtstoff, besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Zellophanieren, Lackieren, Gummieren oder Imprägnieren durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen.

12.6. Ich behalte mir vor, dass ich manche Teilbereiche an erfahrene Partner, mit denen ich seit langem erfolgreich zusammenarbeite, auslagere. Meine Haftung für Personen, deren ich mich bei der Erfüllung meiner vertraglichen Verpflichtung bediene, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12.7. DSGVO und Webdesign: Die Einbindung des Datenschutzes, Cookie Banners, Disclaimers und Impressums durch mich ersetzt keine Rechtsberatung. Basierend auf die vom Kunden gelieferten und frei gegebenen Adress- Firmierungs- und Inhaltsangaben erfolgt die Veröffentlichung daher auf eigenes Risiko. Eine Haftung kann nicht übernommen werden. Im Falle einer Abmahnung haftet ausschließlich und zu einhundertprozent der Kunde.

Besitzt der Kunde eine „nicht-deutschsprachige“ Website, greift die Haftungsbefreiung ebenso. Betreibt der Kunde eine „nicht-deutschsprachige“ Website, obwohl der Firmensitz in Deutschland ist und hierfür das deutsche Rechtssystem vorgesehen ist, obliegt es dem Kunden, sich über rechtliche Grundlagen und aktuelle Sicherheiten zu informieren. Der Kunde muss sie eigenständig über jegliche Notwendigkeiten und Risiken aufklären lassen und bestätigt diese Aufklärung mit Auftragserteilung. Ich ersetzte keine Rechtsberatung.

Wer in Deutschland seinen Firmensitz hat, benötigt rein rechtlich in jedem Fall „auch“ eine deutschsprachige Website. Die weitere Sprachwahl einer Website richtet sich nach dem Adressatenkreis. Betreibt der Kunde eine Webseite, die nicht nur an deutschsprachige Kunden adressiert ist, sondern auch an andere EU-Länder gerichtet ist, muss grundsätzlich die jeweilige Landessprache als DSGVO zur Verfügung stehen. Nur so kann die Norm der DSGVO eingehalten werden und der Webseitenbesucher wird verständlich über seine Rechte informiert. Die Datenschutzerklärung, Impressum, Disclaimer, Bildquellen usw. muss in die jeweilige Sprache des EU-Ziellandes übersetzt werden.

12.9. Die Gewährleistungsfrist entspricht den gesetzlichen Fristen ab Abnahme.

13. VERSAND, VERSANDKOSTEN UND GEFAHRENÜBERGANG

Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt unfrei auf Gefahr des Bestellers unter Berücksichtigung der schnellsten zur Verfügung stehenden Versandart. Eine Transportversicherung wird lediglich auf ausdrücklichen, schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber, sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

14. EIGENTUMSVORBEHALT

14.1. Bis zur endgültigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleibt die gelieferte Ware mein Eigentum. Bei Weitergabe tritt der Auftraggeber hiermit die ihm aus der Weitergabe zustehenden Forderungen in Höhe des Rechnungswertes meiner Forderung bereits jetzt an mich ab. Bei Zugriff Dritter auf mein unter Eigentums- vorbehalt stehende Ware oder auf abgetretene Forderungen ist der Auftraggeber verpflichtet, mir dies sofort anzuzeigen.

14.2. Im Falle des Zahlungsverzuges bin ich unabhängig von weiteren Ansprüchen berechtigt, die gelieferte Ware sofort zurückzuverlangen. Im Falle der Rücknahme der gelieferten Ware bin ich verpflichtet, deren Wert unter Abzug von aufgelaufenen Aufarbeitungs-, Rücknahme- und Versandkosten auf meine fälligen Forderungen anzurechnen. Der Auftraggeber räumt mir bereits jetzt das Recht ein, in diesem Fall über die jenigen Waren frei zu disponieren, die zurückgegeben oder nicht abgenommen wurden.

15. VERTRAGSGEGENSTAND, URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

15.1. Jeder dem Mediendesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

15.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

15.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mediendesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nach- ahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

15.4. Der Mediendesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

15.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

15.6. Der Auftraggeber muss den Gegenwert seiner Zahlung an mich innerhalb einer Frist von 6 Monaten in Anspruch nehmen, ansonsten verfällt seine Zahlung gegenstandslos. Ich bin nach Ablauf der Frist nicht zu einer Leistung oder Rückzahlung verpflichtet.

15.7. Der Mediendesigner ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser zu verlangen.

15.8. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

15.9. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich. hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten bzw. nach dem AGD-Tarifvertrag für Design-Leistungen (neueste Fassung) üblichen Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen

16. INHALTE VON INTERNETSEITEN UND ABGELEGTEN DATEN

16.1. Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch mich findet nicht statt.

16.2. Ich überprüfe die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, bin ich berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden.

16.3. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

16.4. Wenn ich aus den unter Nr. 2 beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehme, ist der Kunde dennoch gegenüber mir zur Leistung verpflichtet.

16.5. Der Kunde stellt mir im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt.

16.6. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten. nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.. verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows usw.. zum Gegenstand haben.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung bin ich berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen gem. Nr. 6, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten. zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

17. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, SCHLUSSBESTIMMUNG

Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile Deutschland.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil des Vertrages – aus welchem Grunde auch immer unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Ebenso unanfechtbar sind die Vertagsgrundlagen auf Grund eventueller Flüchtigkeits-, oder Tippfehler.

18. ABGABEPFLICHT BEI DER KÜNSTLERSOZIALKASSE

Kreative Arbeiten unterliegen teilweise der Abgabepflicht bei der Künstlersozialkasse. Diese wird nach Aufwand zusätzlich weiterberechnet. Der Abgabeprozentsatz liegt für 2022 bei 4,4 % der in Rechnung gestellten Leistung, vorbehaltlich ges. Änderungen. Ausgenommen sind Druck- und Papierkosten.

 

Allgemeine Vertragsgrundlagen digitale Leistungen, insbesondere Webdesign

1. Allgemeines

1.1 Für alle Verträge über Webdesign-Leistungen zwischen dem Webdesigner und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese AVGs. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2 Die AVG des Webdesigners gelten auch, wenn der Webdesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Webdesigner ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Der Webdesigner schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.

2.2 Geschuldet wird, was zwischen Mediengestalter und Auftraggeber vereinbart wurde.

2.3 Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:

(1) Die dauernde Pflege der Webseite, sowohl technisch als auch inhaltlich (d.h. die Vornahme von Updates).

(2) Die Überlassung von Server-Speicherplatz auf den Serveranlagen des Webdesigners oder Dritten (d.h. die Übernahme des Web-Hosting).

(3) Die Vornahme einer Domain-Verfügbarkeitsrecherche sowie die Domain-Registrierung.

(4) Die Benennung als administrativer oder technischer Ansprechpartner oder Zonenverwalter im Rahmen der Domainverwaltung.

(5) Die Übergabe unverschlüsselter Dateien, sog. »offene« Dateien.

(6) Der Erwerb von Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates.

3. Vergütung

3.1 Sämtliche Leistungen, die der Webdesigner für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Webdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Webdesigners (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.2 Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) 1 und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.

3.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3.4 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.5 Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Vergütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1 Je nach Auftragsvolumen sind von Auftragserteilung an Abschlagszahlungen zu leisten, die Einschätzung der Höhe der Abschlagszahlung und den folgenden Teilbeträgen bis zur Endabrechnung entscheidet der Webdesigner.

4.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4.3 Bei Zahlungsverzug kann der Webdesigner bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Nutzungsrechte

5.1 Die Entwürfe und die Satzdatei dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt den Webdesigner neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Programmierung ist unzulässig. Sämtliche Entwürfe, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen und sonstige Leistungen des Webdesigners werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.

5.2 Der Webdesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

5.3 Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Webdesigners.

5.4 Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung auf den 2 Auftraggeber über.

5.5 Geschützte Entwürfe und Programmierungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Webdesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Der Webdesigner hat das Recht eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner geschützten Entwürfe und Programmierungen zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen an den vorgenannten Werkleistungen zu gefährden.

6. Namensnennungspflicht

Der Webdesigner ist im Impressum der erstellten Webseite namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.

7. Sonderleistungen und Nebenkosten

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Satzdateien, Konzeptionen, Programmierungen, etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.

7.2 Der Webdesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Erwerb von Lizenzen für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates sowie das Anmieten von Server-Speicherplatz auf Serveranlagen (Web-Hosting). Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Webdesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.3 Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Webdesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Webdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Der Webdesigner ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

7.4 Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Teasern, Web-Hosting etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8.1 An Entwürfen und Satzdateien werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder sich aus dem Vertragszweck etwas anderes ergibt.

8.2 Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Webdesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, sämtliche Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.3 Hat der Webdesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

9. Eigenwerbung

Der Webdesigner ist berechtigt, sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern der Webdesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Webdesigner für seine 3 Werbezwecke selbst einholen.

10. Haftung

10.1 Der Webdesigner haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Dateien, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Satzdateien etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Webdesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Webdesigner trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Webdesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Webdesigner übergebenen Daten und Vorlagen (insb. Grafiken, Fotografien oder Templates) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Webdesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4 Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Satzdateien auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe entfällt jede Haftung des Webdesigners für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

10.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Webdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

10.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind.

 

11. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Webdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Webdesigners, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder mindestens eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.